Die gefahrvolle bergmännische Untertagearbeit, die auch häufig mit Unfällen verbunden war, führte bereits im Mittelalter zum Zusammenschluss der Knappen-und Knappschaftskassen. Schon mit der ursprünglich bezeichneten "Bruderlade" wurden Kassen eingerichtet, in die der sogenannte Büchsenpfennig eingezahlt wurde. Aus diesen Kassen, wurde in Not geratenen Bergleuten und ihren Familien durch Zahlung einer Unterstützung, geholfen. Diese, zunächst auf einzelnen Bergwerken begrenzten Vereinigungen, schlossen sich im Laufe der Zeit zu großen Verbänden zusammen.

Der Kampf für die Einrichtung einer Knappschaftsversicherung hatte bereits 1767 Erfolg. Damit waren die Grundlagen für die Gestaltung einer eigenen Sozialversicherung der Ruhrbergleute gelegt. Die Beträge zur Knappschaft werden bis heute von den im Bergbau Beschäftigten und der DSK (Deutsche Steinkohle) gemeinschaftlich aufgebracht. Die Knappschaftskassen dienten der Gesundheitsvorsorge und zur sozialen Sicherung der Bergleute, die damals besonders notwendig war. Jahrzehnte kämpfte die Bergarbeitergewerkschaft um ein einheitliches Knappschaftsgesetz. Diese bereits lang geübte Praxis führte zum Entwurf eines Reichsknappschaftsgesetzes, das 1923 vom Reichstag verabschiedet wurde. Als Mittler zwischen dem Versicherten und der Knappschaft wurde nun der "Älteste" eingeführt. Der Knappschaftsälteste, wie man ihn bis 2005 bezeichnete, hatte wichtige Aufgaben zu erfüllen. Seine Hilfe diente den Versicherten und deren Hinterbliebenen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte gegenüber der Knappschaft. Er hatte eine beratende und unterstützende Aufgabe. Seine Auskünfte erstreckten sich auf Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung. In seinen Beratungen musste er auf die Anspruchsvoraussetzungen hinweisen. Nach den gesetzlichen Vorschriften und der Satzung der Bundesknappschaft wird der Knappschaftsälteste bis heute für die Dauer von sechs Jahren von den Versicherten gewählt. Neuerdings sind auch Versicherte aus Branchen außerhalb des Bergbaus in der Knappschaft. Durch den Zusammenschluss der Bundesknappschaft mit der Bahnversicherung und der Seekasse (Knappschaft Bahn See) heißt der Knappschaftsälteste nun Versicherungsältester. Ein solches Ehrenamt kann nur ausüben, wer auch selbst in der "Knappschaft Bahn See" versichert ist. Dieser neue Versichertenälteste ist eine Vertrauensperson. Er berät die Versicherten und ihre Angehörigen und gibt ihnen die notwendige Hilfestellung in allen Versicherungsangelegenheiten. Jeder Amtsinhaber muss sich verpflichten an Schulungen, Konferenzen und Zusammenkünften der Versichertenältesten teilzunehmen. Der Versichertenälteste kann von den Versicherten oder seinen Angehörigen aufgesucht werden. Er ist nicht nur bei der Beantragung einer Rente durch seinen Rat und beim Ausfüllen der Formulare behilflich, sondern auch bei der Antragstellung zur Inanspruchnahme von Leistungen aus der Krankenversicherung. Häufig kann er auch Versicherten zu einer Rehabilitationsmaßnahme oder einer Heilkur verhelfen. Oft kommt es auch vor, dass er Personen, die in früheren Jahren einmal im Bergbau gearbeitet haben, Auskünfte erteilen muss. Besonders für den Nachweis eines lückenlosen Versicherungsverlaufs kann er Hinweise und Ratschläge geben. Klappt es mal mit der Kommunikation zwischen der Knappschaft und dem Versicherten nicht, so schaltet er sich ein und klärt durch seinen Besuch in der Geschäftsstelle manches Missverständnis oder ein falsch verstandenes Schreiben der Versicherung.                    Seine Tätigkeit vollzieht sich im stillen und er gerät mit seiner Aufgabenerfüllung nicht so sehr in den Blickpunkt der Öffentlichkeit. Er wird nicht nur von den im Bergbau Beschäftigten anerkannt, sondern genießt auch bei Rentnern und außerhalb des Bergbaus tätigen Menschen ein hohes Ansehen. Letztlich trägt seine Zuverlässigkeit und Hilfsbereitschaft dazu bei.                                Obwohl durch das Zechensterben die Anzahl der Beschäftigten und damit der Versicherten stark zurückgegangen ist hat der Versichertenälteste nicht an Bedeutung verloren. Der Versichertenälteste wird sich nicht über Mangel an Arbeit beklagen. Ein solches Ehrenamt kann man schlecht ausschlagen.

 

Der Versichertenälteste hilft und kann den Fortschritt für die Versicherten mit beeinflussen

 

-Horst Weckelmann-

 


Die Bundesknappschaft zahlt 2x pro Jahr einen Gesundheitsvorsorgekurs in einem anerkannten Sportstudio, in Unna z.B. das "Aktiv Unna" im Medical Center 1 des Katharinenhospitals.             Die Dauer ist jeweils 8-10 Wochen. Neben den wöchentlichen Kursstunden ist jeweils ein freies Training (kann auch an einem anderen Tag sein) möglich. Man bekommt eine Teilnahmekarte, auf der die jeweilige Kursteilnahme und das freie Training eingetragen wird.                             Zusätzlich kann man die Teilnahme am Kurs noch im knappschaftlichen Bonusheft eintragen lassen und bekommt noch 10,00 € vergütet.


Versicherungsälteste, Rentenberater

 

Wolfgang Stratmann

Tel. 02303/12213